Entfall der Verpflichtung zur Eigenüberwachung gem. §82b GewO für EFB+ Betriebe

Mit dem am 28. Dezember 2018 herausgebrachten Bundesgesetzblatt 112 wurde nun veröffentlicht, dass:

"...gemäß §82b Abs. 6 GewO NEU sind Anlageninhaber, deren Betrieb in ein Register gemäß §15 des Umweltmanagementgesetzes – UMG, BGBl. I Nr. 96/2001, in der jeweils geltenden Fassung, eingetragen sind, zu einer wiederkehrenden Prüfung im Sinne der Abs. 1 bis 5 nicht verpflichtet."

Das Bundesgesetzblatt dazu finden Sie hier

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Zertifikatsverleihung Magistrat St. Pölten

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Am 17. September 2018 wurde im Rathaus das Erstzertifikat an das Magistrat St. Pölten verliehen.

Mit dabei waren (v.l.n.r.): Ing. Erwin Ruthner, MSc (Leiter der Ver- und Entsorgung), Mag. Matthias Stadler (Bürgermeister), Anita Kraftl, MSc (Leiterin der Abfallwirtschaft), DI Wolfgang Büchler (Geschäftsführer VEFB), Nicole Schober und Marcel Moser (Mitarbeiter der Abfallwirtschaft), Mag. Renate Schmid, (Gutachterin TÜV Nord) und Jürgen Pomberger (Mitarbeiter der Abfallwirtschaft) bei der Überreichung des Zertifikats. (Foto: Josef Vorlaufer)

 

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