Neue Prüfliste für EFB+ mit internem Energieaudit gem. EEffG

EFB+ Betriebe sind gemäß UMG Register VO, BGBl. II Nr.152/2012 ein gleichwertiges Managementsystem, welches ein regelmäßiges internes Energieaudit (mind. alle vier Jahre) gemäß §§ 17, 18 und Anhang III durchführen darf. Der V.EFB erarbeitetete einen Anhang zur Prüfliste in welcherdie Anforderungen an das interne Energieaudit abgefragt werden.

Somit sind die Anforderungen des Energieeffizienzgesetz abgedeckt und eine leichte Umsetzung möglich. Die Prüfliste steht ab sofort im Memberbereich zum Download zur Verfügung.
Die Prüfliste (Dok. 2.11.02) sowie der Leitfaden (Dok. 2.14.02) sind neue Dokumente und treten mit 1.11.2015 in Kraft.