COVID-19 - Regelung bezüglich der Zertifikatslaufzeit und der Durchführung des EFB Audits

Angesichts der Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 werden Fristen zur Verlängerung des Qualitätszertifikates Entsorgungsfachbetrieb und EFB+ von vielen Organisationen nicht eingehalten werden können.

Zurzeit sind die meisten Standorte von Entsorgungsfachbetrieben für betriebsfremde Personen gesperrt. Zusätzlich ist auf Grund von Quarantänefällen oder Homeoffice-Regelungen etc. eine Begehung der Betriebe durch den Gutachter zurzeit vor Ort nicht möglich.

Alle EFB / EFB+ Fristen für Überwachungsaudits, diebis zum 31. Jänner2021anstehen, können daher verlängert werden.

Voraussetzung hierfür ist ein formloser Antrag des EFB / EFB+ Betriebes mit kurzer Begründung an: .

Eine Vereinbarung von EFB Gutachtern und EFB- / EFB+ Betrieben, dass vorab bereits eine Dokumentenprüfung erfolgt, ist selbstverständlich möglich.

Diese Regelung ist nicht für Erstzertifizierungen anwendbar.