Anforderungen

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Das Hauptwerk für die Zertifizierung ist die „REGELUNG ÜBER DIE ANFORDERUNGEN AN ENTSORGUNGSFACHBETRIEBE (RAEF)“.

Sie orientiert sich in vielen Punkten an der Vorlage der deutschen EFB-Verordnung und ist an die österreichischen Rechtsverhältnisse angepasst.

Die Anforderungen sind speziell für Unternehmen der Abfallwirtschaft und Recyclingbranche abgestimmt und betreffen:

  • Betriebsorganisation
  • personelle Ausstattung
  • Betriebstagebuch
  • Versicherungsschutz
  • Tätigkeit (Beauftragter, Dritter)
  • Zuverlässigkeit des Betriebinhabers
  • Zuverlässigkeit der verantwortlichen Personen
  • Aus- und Weiterbildung der verantwortlichen Personen

Die Berechtigung zur Einleitung der Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb ist in der Vergabeordnung geregelt.

Mit Kundmachung der Registerverordnung Mitte 2012 ist es auch möglich eine EFB+ Zertifizierung durchzuführen, die national der EMAS gleichgestellt ist. Die UMG Register VO regelt die Errichtung weiterer nationaler Register für Organisationen, die zu EMAS gleichwertige Umweltmanagementsysteme anwenden. Zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe können sich zukünftig auch über Vorteile im AWG freuen (§ 71 a Vorabzustimmung).

Eintragungsvoraussetzungen EFB+:

  • Von einem EMAS-Umweltgutachter validierter Bericht
  • Vorlage einer von einem EMAS-Umweltgutachter unterzeichneten Zertifizierungsempfehlung
  • gültiges V.EFB-Zertifikat, auf Basis der Anforderungen an Entsorgungsfachbetriebe (RAEF)
  • Stellungnahme des V.EFB Beirates zum gemäß § 5 UMG Register VO erstellten Bericht
  • Zahlung Aufwandersatz für das Register

Zur leichteren Umsetzung wurde ein Leitfaden zur Umsetzung EFB+ gem. UMG Register Verordnung entwickelt. Die Prüfliste wurde um einen Anhang mit dem spezifischen Fragenkatalog erweitert. Beide Dokumente finden Sie im V.EFB Intern Downloadbereich bzw. nach Anfrage.