BMK: EDM Portal: Aufstellung der Berechtigungsumfänge der Sammler und Behandler in Österreich 2021

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Wir möchten Sie informieren, dass eine neue Version betreffend „Aufstellung zur Umschlüsselung der Berechtigungsumfänge der Sammler und Behandler in Österreich“ vom Bundesministerium Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie veröffentlicht wurde.

Folgende Anpassungen wurden durchgeführt:

  • Abfallartenbezeichnungen von Abfällen, bei welchen die GTIN gleich bleiben, wurden angepasst
  • Korrektur einiger Wiener Betriebe
  • Korrektur fehlende Erlaubnisse §24 und §25

Die Aufstellung stellt eine Abbildung des aus Sicht der Behörden ab dem 01.01.2022 gültigen Erlaubnisumfangs dar. Sammler und Behandler werden ersucht, ihren Konsens anhand dieser Aufstellung zu überprüfen.Entspricht der abgebildete Berechtigungsumfang aus Sicht des Sammlers und Behandlers dem Konsens, sind keine weiteren Schritte (wie Feststellungsanträge oder Bescheidanpassungen) notwendig, dieser Berechtigungsumfang gilt ab dem 01.01.2022 automatisch. Es besteht somit kein Handlungsbedarf.

Für den Fall, dass der abgebildete Berechtigungsumfang aus Sicht des Sammlers und Behandlers nicht dem tatsächlichen Konsens entspricht, besteht die Möglichkeit der Beantragung eines Feststellungsbescheides gem. § 6 Abs. 7 AWG 2002, was eine entsprechende Überprüfung durch die Behörde – auch hinsichtlich der für eine Behandlung erforderlichen Behandlungsanlagen – notwendig macht.

Weiterführende Informationen:

Link zum EDM-Portal des BMK aktuelles Abfallverzeichnis 2021 und Aufstellung der Berechtigungsumfänge

Abfallverzeichnis 2021

Aufstellung der Berechtigungsfälle der Sammler und Behandler in Österreich V 14 28.09.2021

Informationsschreiben des BMK zum Erlaubnisumfang ab 01.01.2022

Information zur Umschlüsselung 14.01.2021

Anlage A Erläuterungen zur Abfallverzeichnisverordnung