Einsatz von Remote -Techniken bei EFB/EFB+ Überwachungsaudits

Um die fristgemäße Durchführung der Überwachungsaudits und die Ausstellung der Zertifikate unter den Rahmenbedingungen des Corona-Virus zu gewährleisten, können auch Remote-Techniken bei EFB / EFB+ Überwachungsaudits eingesetzt werden.

Diesbezüglich hat zwischen EFB Gutachtern und EFB/ EFB+ Betrieben eine Vereinbarung zur vorab Dokumentenprüfung zu erfolgen.

Wesentlich dabei ist, dass beim Einsatz von Remote-Techniken die jeweils relevanten und verantwortlichen Personen auf Seite des EFB/EFB+ Betriebes teilnehmen; die Aktivitäten sind im Auditbericht entsprechend zu dokumentieren.

Das jährliche EFB Überwachungsaudit kann einmalig wie folgt abgehalten werden:

  1. Die Begutachtung im Betrieb erfolgt unverändert gem. den Anforderungen der Vergabeverordnung des Zertifikates eines Entsorgungsfachbetriebes (Dok.2.01):

    §3 Begutachtung im Betrieb (Audit)

    (1) Die in derjeweils aktuellen Gutachterlisten des V.EFB angeführten Gutachterorganisationen und Gutachter haben die Genehmigung zur Begutachtung. Der Betrieb wählt aus der Liste eine/n GutachterIn aus und beauftragt diese(n) im direkte Vertragsverhältnis mit der Begutachtung zur Erlangung des Zertifikates und des Gütezeichens.
    (2) Der/Die GutachterIn spricht den vorgesehenen Termin und die Dauer des Audits mit dem Betrieb ab und teilt das Ergebnis dem V.EFB mit.
    (3) Der/Die GutachterIn bzw. das Gutachterteam führt das Audit im Betrieb anhand der „Erforderlichen Begutachtungsunterlagen zur Erlangung des Zertifikates eines Entsorgungsfachbetriebes“(Dok. 2.04) und der „Prüfliste“ (Dok. 2.11) durch.
    (4) Der Betrieb ist verpflichtet, dem/r GutachterIn bzw. dem Gutachterteam alle zur Prüfung der festgelegten Anforderungen benötigten Informationen, Unterlagen und Nachweise zur Verfügung zu stellen und, soweit dies zur Prüfung der festgelegten Anforderungen erforderlich ist, das Betreten der Grundstücke, der Geschäfts- und Betriebsräume, die Einsicht in Unterlagen und die Vornahme von Ermittlungen und Prüfungen zu gestatten sowie Arbeitskräfte und Werkzeuge zur Verfügung zu stellen.

  2. Die erforderlichen Begutachtungsunterlagen werden dem EFB Gutachter bestmöglich zuvor von dem Betrieb online (z.B. per Mail) zur Verfügung gestellt.
  3. Die Dokumente werden vom EFB Gutachter geprüft, weitere Dokumente per Telefon oder per Mail nachgefordert.
  4. Mit Schlüsselpositionen (GF, EFB Beauftragter, Betriebsleiter etc.) werden via Webkonferenz mit der Organisation oder telefonisch Interviews geführt.
  5. Die Vor-Ort-Begutachtung ist in einer Frist von fünf Monaten nachzuholen.
  6. Im konkreten Einzelfall kann die Vor-Ort-Begutachtung, nach Absprache mit dem V.EFB, durch einen Betriebsrundgang via Skype oder WhatsApp o.ä. durchgeführt werden. Die Interviewten und die Kameraführenden sind im Auditbericht anzuführen.

Beim jährlichen EFB+ Überwachungsaudit ist darüber hinaus die Überprüfung der Einhaltung der Vorgaben der UMG Register Verordnungen und an den von einem EMAS-Umweltgutachter validierten Bericht notwendig. Nach Wegfall der Corona bedingten Einschränkungen ist eine Vor-Ort-Begutachtung in einer Frist von fünf Monaten nachzuholen.

Sinngemäß ist die Stellungnahme seitens des Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, (Sektion V – Abfallwirtschaft, Chemiepolitik und Umwelttechnologie, Abteilung V/7 – Betrieblicher Umweltschutz und Technologie), zum Einsatz von Remote Techniken in der Umweltbegutachtung vom 20.3.2020 anzuwenden.