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Im Rahmen der AWT des ÖWAV in Eisenstadt wurden am 16.Mai 2019 Erstzertifikate an neu zertifizierte Entsorgungsfachbetrieb überreicht.
v.l.n.r: Herr Derntl und Herr Krischke von der Fa. Swietelsky, Herr Buchschartner von der Fa. Buchschartner, Frau Kraftl und Frau Bartl vom Magistrat St. Pölten, Dr. Stadler (Obmann V.EFB), Frau Mileder und Herr Störchle von der Fa. Störchle, Herr Janisch (Vorstand V.EFB) und Herr Büchler (GF des V.EFB)

Wir gratulieren!

Entfall der Verpflichtung zur Eigenüberwachung gem. §82b GewO für EFB+ Betriebe

Mit dem am 28. Dezember 2018 herausgebrachten Bundesgesetzblatt 112 wurde nun veröffentlicht, dass:

"...gemäß §82b Abs. 6 GewO NEU sind Anlageninhaber, deren Betrieb in ein Register gemäß §15 des Umweltmanagementgesetzes – UMG, BGBl. I Nr. 96/2001, in der jeweils geltenden Fassung, eingetragen sind, zu einer wiederkehrenden Prüfung im Sinne der Abs. 1 bis 5 nicht verpflichtet."

Das Bundesgesetzblatt dazu finden Sie hier

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