Einsatz von Remote -Techniken bei EFB/EFB+ Überwachungsaudits
Um die fristgemäße Durchführung der Überwachungsaudits und die Ausstellung der Zertifikate unter den Rahmenbedingungen des Corona-Virus zu gewährleisten, können auch Remote-Techniken bei EFB / EFB+ Überwachungsaudits eingesetzt werden.
Diesbezüglich hat zwischen EFB Gutachtern und EFB/ EFB+ Betrieben eine Vereinbarung zur vorab Dokumentenprüfung zu erfolgen.
Wesentlich dabei ist, dass beim Einsatz von Remote-Techniken die jeweils relevanten und verantwortlichen Personen auf Seite des EFB/EFB+ Betriebes teilnehmen; die Aktivitäten sind im Auditbericht entsprechend zu dokumentieren.
Das jährliche EFB Überwachungsaudit kann einmalig wie folgt abgehalten werden:
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Die Begutachtung im Betrieb erfolgt unverändert gem. den Anforderungen der Vergabeverordnung des Zertifikates eines Entsorgungsfachbetriebes (Dok.2.01):
§3 Begutachtung im Betrieb (Audit)
(1) Die in derjeweils aktuellen Gutachterlisten des V.EFB angeführten Gutachterorganisationen und Gutachter